Das Speed-Pedelec ist eine spezielle Form des Pedelecs. Der Hauptunterschied zu normalen Pedelecs ist, dass Sie bei diesen Modellen bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h vom Motor
unterstützt werden. Aber auch bei den gesetzlichen Vorgaben unterscheiden sich die S-Pedelec von ihren kleineren, langsameren Gleichgesinnten.
WELCHE GESETZLICHEN VORGABEN GELTEN FÜR S-PEDELECS?
Da S-Pedelecs eine Motorunterstützung über 25 km/h hinaus bieten, gelten sie vor dem Gesetz als Kleinkrafträder oder Mofas. Sie benötigen also einen Führerschein der Klasse AM.
Du benötigst für diese spezielle Form des E-Bikes jedoch keine eigene Zulassung. Zudem besteht keine Kennzeichenpflicht. Auch von der Steuer und der Hauptuntersuchung sind S-Pedelecs befreit.
Eine Haftpflichtversicherung ist jedoch Pflicht. Diese machen Sie als Halter mit einem Versicherungskennzeichen deutlich. Das bedeutet, man benötigt zwar kein Kfz-Kennzeichen, aber eines für
die Versicherung.
Für S-Pedelecs gilt in Deutschland die Helmpflicht.
WAS IST MIT DEM S-PEDELEC VERBOTEN?
Mit einem S-Pedelec darfst du keinen Anhänger ziehen und auch nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln mitfahren. Für Transportzwecke gibt es spezielle Lasten-E-Bikes.
Wichtig - Radwege sind für diese Form des E-Bikes verboten. Lediglich die schwächeren Pedelecs/E-Bikes dürfen diese nutzen. Einzige Ausnahme: Radwege, die auch für Kleinkrafträder freigegeben
sind. Sollte der Radweg mit dem "Mofas frei"-Schild gekennzeichnet sein, darfst du dort auch mit dem S-Pedelec fahren.